Hautkrebsscreening
Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebs-Screening. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten bereits früher – bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Unter 35 Jahren ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist das Screening als IGeL-Leistung möglich. Die Kosten werden dabei privat in Rechnung gestellt. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.